Ein Gehäusebruch ist sehr ärgerlich und wir möchten Ihnen schnellstmöglich helfen, damit Ihr Kind die Uhr weiterhin benutzen kann.
Allerdings ist es zwingend notwendig, dass unser Techniker einen Blick auf die Uhr wirft, um ein Fremdverschulden auszuschließen.
Sollte unser Techniker ein Fremdverschulden ausschließen, so reparieren wir die Uhr aus Kulanz kostenlos.
Kann ein Fremdverschulden festgestellt werden, so müssen wir Ihnen die Gehäusereparatur in Rechnung stellen.
Melden Sie sich bei einem Bruch des Gehäuses bitte über unser Kontaktformular bei uns. Fügen Sie bitte eine Rechnungskopie der Uhr und ein Bild des Schadens bei, so können wir bereits einen Serviceauftrag anlegen und melden uns dann mit Informationen der weiteren Vorgehensweise bei Ihnen.
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